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   BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90   

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https://dejure.org/1990,5597
BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90 (https://dejure.org/1990,5597)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1990 - 3 StR 234/90 (https://dejure.org/1990,5597)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 3 StR 234/90 (https://dejure.org/1990,5597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer Geldstrafe - Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Begründung bei nachträglicher Bildung einer Gesamtstrafe aus Geldstrafe und Freiheitsstrafe wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 105
  • StV 1991, 105 LS
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Diese Voraussetzungen liegen vor, da die mit der Einbeziehung der Geldstrafe verbundene Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe den Angeklagten belastet (vgl. auch BGHSt 35, 208, 212).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Die Nichtanwendung der §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH wistra 1986, 256; BGHR StGB § 53 II Einbeziehung, nachteilige 1 und 2).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Die Nichtanwendung der §§ 55 Abs. 1, 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn die Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint (BGH wistra 1986, 256; BGHR StGB § 53 II Einbeziehung, nachteilige 1 und 2).
  • BayObLG, 30.11.1955 - BReg. 2 St 187/55

    Zulässigkeit einer Gesamtstrafenbildung mit weiteren Straftaten

    Auszug aus BGH, 18.07.1990 - 3 StR 234/90
    Der Senat kann offen lassen, ob das Landgericht zu Recht den Strafbefehl vom 24. Juli 1989 im Hinblick auf die noch abzuurteilende Tat vom 29. Juli 1988 als frühere Verurteilung im Sinne des § 55 StGB angesehen hat oder ob - wie der Generalbundesanwalt meint - die in diesem Verfahren ergangene rechtskräftige Verurteilung vom 26. April 1989 bezüglich der Tat vom 24. Juli 1988 als frühere Entscheidung maßgeblich ist (vgl. Vogler LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 4; BayObLGSt 1955, 235).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH Beschluß vom 18. Juli 1990 - 3 StR 234/90 m.w.N.; StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 und 2; BGH Beschluß vom 25. September 1990 - 4 StR 406/90).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 229/97

    Aufhebung eines Gesamtstrafausspruchs wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und

    Die Nichteinbeziehung der gegen den Angeklagten M verhängten Geldstrafen beschwert diesen nicht, weil eine etwaige Einbeziehung einer Geldstrafe - auch im Fall der Bildung mehrerer Gesamtfreiheitsstrafen - nur zu einer Verschlechterung der Rechtsstellung des Angeklagten führen kann (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Geldstrafe 3 und 4).
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